Als Rechtsanwalt für Grundstücks- & Immobilienrecht berate und vertrete ich Sie in den folgenden Bereichen:
-
Grundstückskaufverträge
-
Grundstücksüberlassungen
-
Bauträgerverträger
-
Erbbaurechtsverträge
-
Wohnungseigentum
-
Verträge und Erklärungen zu Abteilung II des Grundbuchs (Wohnungsrecht, Dienstbarkeiten, Wiederkaufsrecht, etc.)
-
Verträge und Erklärungen zu Abteilung III des Grundbuchs (Vormerkung, Grundschuld, Hypothek, Rangvorbehalt)